Barrierefreiheitserklärung
Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Service „AMS JobBarometer“ und alle dazugehörigen Seiten die über den Link www.ams.at/JobBarometer erreichbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- 1.1.1 Textalternativen, 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet. Das Umstellen sämtlicher PDFs auf den barrierefreien Standard PDF/UA stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten PDF-Dokumenten haben: ams.tim@ams.at. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. PDF-Dokumente, die neu erstellt werden, entsprechen dem PDF/UA-Standard. - 1.4.4 Textgröße ändern: das Vergrößern der Beschriftungen der Diagramme ist nur bis zu einer gewissen Größe möglich, danach werden die Texte aus Platzgründen abgeschnitten. Hier kann optional die Werte-Tabelle über das jeweilige Menü des Diagramms eingesehen und die Schrift mittels Browserfunktionen beliebig vergrößert werden. Wird die Textgröße über die Browserfunktionen geändert, muss die Seite neu geladen werden, um eine korrekte Anzeige aller Texte zu gewährleisten.
- 3.1.2 Sprache von Teilen: Innerhalb der Diagramme wird englischsprachige Werbung vorgelesen, auch wenn die deutsche Sprache ausgewählt wurde. Diese Werbung kann nicht entfernt oder übersetzt werden.
Das Context-Menü jeden Diagramms bietet aber die Möglichkeit, eine werbefreie Tabelle mit den Diagramm-Daten einzusehen.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Themen, für die die WCAG’s nicht gelten
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Publikationen, die nicht im Einflussbereich des AMS liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte kann bezüglich Barrierefreiheit keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Mai 2023 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von automatisierten und manuellen Tests durch Expert:innen der Bundesrechenzentrum GmbH. Die Website wurde weiters von Personen mit visuellen Beeinträchtigungen überprüft, diese Tests fanden unter Leitung der Firma wienfluss statt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an ams.tim@ams.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere im AMS JobBarometer".
Kontakt
Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle